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· Nachricht · Pensionszusage

Pensionszusage mit Vorbehalt: FG lehnt Pensionsrückstellung ab

| Nicht die Voraussetzungen des § 6a Abs. 1 Nr. 2 EStG erfüllt eine Pensionszusage (hier: Entgeltumwandlung in Form der Direktzusage), die einen Vorbehalt enthält, der es dem Arbeitgeber ermöglicht, das Leistungsversprechen mittels einseitiger Ersetzung der zugrunde liegenden Transformationstabelle und des Zinssatzes an geänderte Umstände anzupassen bzw. zu mindern. Entsprechend darf eine Pensionsrückstellung nicht gebildet werden, so das FG Düsseldorf (Urteil vom 29.05.2019, Az. 15 K 736/16 F, Abruf-Nr. 211450 ). Das letzte Wort hat der BFH (Az. beim BFH: IV R 21/19 ). |

Quelle: Ausgabe 11 / 2019 | Seite 2 | ID 46178458