· Nachricht · Gebäudeversicherung
Keine Feuerschutzsteuer ohne Feuerversicherungsschutz
| Wohngebäudeversicherungen unterliegen nur der Feuerschutzsteuer, wenn die Versicherungen tatsächlich auch Feuerrisiken absichern. So lautet der Tenor einer Entscheidung des FG Köln (Urteil vom 07.12.2016, Az. 2 K 3652/14, Abruf-Nr. 192960 , rechtskräftig). |
Quelle: Ausgabe 05 / 2017 | Seite 1 | ID 44613321