03.08.2012 · Fachbeitrag ·
Sozialversicherung
Soll die Tochter die väterliche GmbH übernehmen und erhält sie deshalb sukzessive erst 30, dann 49 und am Ende 51 Prozent der GmbH-Anteile, übt sie als Geschäftsführerin der GmbH erst mit der Übertragung der Mehrheit der Anteile eine selbstständige Tätigkeit aus und ist sozialversicherungsfrei. Davor hat sie nach Ansicht des LSG Saarland den Status einer Arbeitnehmerin und ist in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung versicherungs- und beitragspflichtig.
31.07.2012 · Nachricht · Reiserücktrittsversicherung
Eine Schwangerschaft an sich ist bei normalem Verlauf keine Erkrankung. Treten jedoch Komplikationen auf, kann dies zu einer Reisestornierung berechtigen, da dann eine „unerwartete schwere Erkrankung“ im Sinne der ...
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26.07.2012 · Nachricht · Agentur-Organisation
Eine Entgeltklausel in einem Antragsformular für einen Grundeintrag in ein Branchenverzeichnis im Internet ist nach dem Erscheinungsbild des Formulars überraschend und wird deshalb nicht Vertragsbestandteil.
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25.07.2012 · Fachbeitrag ·
Betriebsausgaben
Entnehmen Sie mehr aus Ihrem Betriebsvermögen, als Ihrer Agentur zuvor durch Einlagen und Gewinne zugeführt wurde (Überentnahmen), sind Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG nur noch anteilig abziehbar. Eine Ausnahme galt und gilt für Investitionen ins Anlagevermögen, wie der BFH jetzt zugunsten der Investoren gegen die Ansicht der Finanzverwaltung festgestellt hat.
25.07.2012 · Fachbeitrag ·
Kfz-Kosten
Leistet ein Mitarbeiter zu den Leasingraten seines Dienstwagens monatlich Zuzahlungen, mindert sich dadurch sein zu versteuernder geldwerter Vorteil. Das FG Münster hat jetzt klargestellt, wie bei der ...
25.07.2012 · Fachbeitrag ·
Krankenversicherung
In das Prüfschema „Rückkehr eines Arbeitnehmers in die GKV“ in WVV 4/2012, Seite 16 hat sich ein Fehler eingeschlichen. Im rechten Ast wurde am Ende „Ja“ und „Nein“ vertauscht. Den Beitrag haben wir im ...
25.07.2012 · Fachbeitrag ·
Kfz-Kosten
Hat einer Ihrer Mitarbeiter das ganze Jahr über denselben Dienstwagen gefahren und erst ab dem Monat Mai ein Fahrtenbuch geführt, sind die Aufzeichnungen dieses Fahrtenbuchs für das FG Münster steuerlich nicht verwertbar. Folge: Der geldwerte Vorteil ist nach der Ein-Prozent-Regelung zu ermitteln.