02.05.2019 · Fachbeitrag ·
Personalmanagement/Urlaub
Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung haben gemäß § 208 Abs. 1 S. 1 SGB IX Anspruch auf zusätzlichen Urlaub. WVV beleuchtet die Voraussetzungen und die Besonderheiten bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs und geht auf besondere Konstellationen des Urlaubsanspruchs ein, etwa bei Vorliegen einer Teilzeitbeschäftigung.
30.04.2019 · Fachbeitrag ·
Wohngebäudeversicherung
Wasser ist aus mit dem Rohrsystem verbundenen Einrichtungen der Wasserversorgung bestimmungswidrig im Sinne der Wohngebäudeversicherung ausgetreten, wenn es in der Dusche am Fliesenspiegel herunterläuft und über den ...
Schwerpunkt
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29.04.2019 · Fachbeitrag ·
Provisionsanspruch
Die Rückbelastung von Provisionen bei Störungen der vermittelten Versicherungsverträge führt oft zum Streit zwischen Versicherer und Vertreter. Zentrale Frage: Wurden notleidende Verträge in gebotenem Umfang ...
Schwerpunkt
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29.04.2019 · Fachbeitrag ·
Altersversorgung/Geringfügige Beschäftigung
Auch Minijobber sollten die Möglichkeit einer betrieblichen Altersvorsorge prüfen. Vor dem Hintergrund des Betriebsrentenstärkungsgesetzes eröffnen sich verschiedene neue Gestaltungen. WVV erläutert sie Ihnen.
26.04.2019 · Nachricht ·
Personalmanagement
In § 12 Abs. 1 S. 2 TzBfG ist geregelt, dass in der arbeitsvertraglichen Vereinbarung über die Arbeit auf Abruf die wöchentliche und tägliche Arbeitszeit festzulegen ist. Wie konkret ist die Arbeitszeit anzugeben?
26.04.2019 · Nachricht ·
Altersversorgung/Pensionszusage
Wird im Jahr der Erteilung einer Pensionszusage eine Pensionsrückstellung gebildet und erfolgt dies im Jahr der Veröffentlichung neuer „Heubeck-Richttafeln“, existiert kein „Unterschiedsbetrag“ im Sinne des § ...
25.04.2019 · Nachricht ·
Versicherungsrecht
Die Belehrung nach § 8 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 VVG muss sich nicht auch auf die Folgen einer unrichtigen Belehrung gemäß § 9 Abs. 1 S. 2 sowie § 152 Abs. 2 S. 2 VVG erstrecken. So lautet die Quintessenz einer Entscheidung, mit der der BGH eine kontrovers diskutierte Frage entschieden hat.