02.08.2018 · Fachbeitrag ·
Betriebsausgaben
Die Finanzverwaltung hat das Anwendungsschreiben zu § 37b EStG in 2 Punkten geändert. Die Änderungen betreffen die 37b-Regelungen zu Aufmerksamkeiten sowie zu Gewinnen aus Verlosungen und Prämien aus Programmen zur (Neu-)Kundenwerbung. Diese Neuerungen sollten Sie kennen, wenn Sie Kunden und Geschäftsfreunden der Agentur etwas zuwenden.
01.08.2018 · Nachricht ·
Betriebliche Altersversorgung
Am 20.07.2018 sind die neuen Heubeck-Richttafeln 2018 G erschienen, die u. a. für die Bewertung von Pensionsverpflichtungen nach HGB, IFRS und EStG verwendet werden. Die neuen Richttafeln berücksichtigen die neuesten ...
01.08.2018 · Nachricht ·
Vermittlerrecht
Am 27.06.2018 hat der geänderte Entwurf der VersVermV das Bundeskabinett passiert. Inhaltliche Änderungen hat es insbesondere bei der Ausgestaltung der Pflicht zur Weiterbildung gegeben.
01.08.2018 · Fachbeitrag ·
Sozialversicherung
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund stellt am Ende eines Statusfeststellungsverfahrens fest, ob ein selbstständiges oder abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt. Die Versicherungspflicht beginnt mit der Aufnahme der Tätigkeit oder mit der Bekanntgabe der Entscheidung, wenn ein Krankenversicherungsschutz vorliegt. Wie ein solcher privater Krankenversicherungsschutz ausgestaltet sein muss, hat jetzt das BSG geklärt.
26.07.2018 · Nachricht ·
Arbeitgeberleistungen
Spendieren Sie Ihren Mitarbeitern zusätzlich zum Gehalt einen monatlichen 44-Euro-Tankgutschein, müssen Sie auf die Formalien achten, um nicht in die Lohnsteuerfalle zu tappen. Das lehrt eine Entscheidung des FG ...
Schwerpunkt
Beitrag
25.07.2018 · Nachricht ·
Provision/Lebensversicherungen
Die Bundesregierung spricht sich für einen gesetzlichen Provisionsdeckel in der Lebensversicherung aus. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung aus der Kleinen Anfrage hervor, die die Abgeordneten Frank ...
23.07.2018 · Nachricht ·
Sozialversicherungspflicht
Ein Physiotherapeut, der lediglich die Praxisräume eines Kollegen nutzt, um seine Patienten zu behandeln, übt keine abhängige Beschäftigung, sondern eine selbstständige Tätigkeit aus. Er unterliegt folglich nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung. Das Vorhandensein einer eigenen Betriebsstätte ist für die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit nicht zwingend erforderlich (SG Landshut, Urteil vom 09.05.2018, Az. S 1 BA 1/18, Abruf-Nr. 201596 ).