01.09.2011 · Fachbeitrag aus ZP · Urteile des Monats
Mit diesen Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) hatte kaum
jemand gerechnet: Kosten für das Erststudium im Anschluss an den Schulabschluss (Abitur) sowie für eine Erstausbildung sind Werbungskosten. Der BFH kassierte mit zwei aktuellen Urteilen vom 28. Juli 2011 (Az: VI R 38/10, Abruf-Nr. 112824, und VI R 7/10, Abruf-Nr. 112823 ) die gängige Praxis der Behörden, die Anrechnung etwa von Studiengebühren als vorweggenommene Werbungskosten abzulehnen. Erfahren Sie, wer zu den Gewinnern ...
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