12.09.2017 · Fachbeitrag aus ZP · Außergewöhnliche Belastung
Erwachsen einem Steuerzahler erhebliche – als außergewöhnliche Belastung abzugsfähige – Aufwendungen und würden diese zum Großteil steuerlich wirkungslos bleiben, weil ihnen keine entsprechenden Einkünfte gegenüberstehen, können die Aufwendungen nicht auf mehrere Jahre verteilt und „steuerlich gerettet“ werden. Aus dieser BFH-Entscheidung sollten Betroffene die richtigen Schlüsse ziehen.
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