Die Mehrheit der Landesärztekammern hat die Homöopathie bereits aus ihren Weiterbildungsordnungen gestrichen. Hintergrund sind Bestrebungen, die Homöopathie nicht mehr als Kassenleistung bereitzustellen, da diesen Heilmethoden der evidenzbasierte Nachweis der Wirksamkeit fehle – so sollen Krankenkassen finanziell entlastet werden. Das Thema stand zuletzt auch beim 128. Ärztetag in Mainz im Fokus. Einige AAA-Leser fragen sich, wie sie sich verhalten sollen, wenn sie die Zusatzbezeichnung führen.
Eine Honorarsammelerklärung ist zwingend von der ärztlichen Leitung des Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) zu unterschreiben, wenn es der Honorarverteilungsmaßstab (HVM) so vorschreibt. Dies bestätigte das ...
Die vorgesehene Entbudgetierung und die damit verbundenen EBM-Änderungen (siehe AAA 04/2024, Seite 3) nehmen Fahrt auf. Zu dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) liegt inzwischen ein – im Vergleich zum ...
Ein Vertragsarzt ist verpflichtet, seine Patienten persönlich zu versorgen. Dies gilt auch für das Ausstellen von Verordnungen. Eine Ausnahme der Pflicht zur persönlichen Leistungserbringung stellt eine zulässige (!) Vertretung dar. Diese ist nur unter strengen Voraussetzungen möglich, wie das Sozialgericht (SG) München in seinem Urteil vom 23.11.2023 zur Rückforderung des Honorars eines in der Plausibilitätsprüfung aufgefallenen Arztes betont hat (Az. S 38 KA 11/19).
Das E-Rezept ist nach langem Anlauf in den Arztpraxen angekommen. Videosprechstunde und eAU etablieren sich. Viele Erkrankungen lassen sich digital überwachen. Doch es geht noch mehr. Dr. med. Ahmad Sirfy ist ...
Die Ausstellung von Folgerezepten für verschreibungspflichtige Arzneimittel über das Internet erfordert einen vorherigen persönlichen Kontakt zwischen Arzt und Patient. Wird ein Folgerezept über eine ...
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Das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens, kurz „Digitalgesetz (DigiG)“ hat den Bundesrat passiert und wird zeitnah in Kraft treten. Kernelement des DigiG ist die Überarbeitung der ePA.