28.03.2019 · Checklisten · Arbeitsvertragsrecht · Arbeitsvertrag
Datenschutz bei Telearbeit
Immer wieder gibt es Probleme, wenn der ArbN die Unterlagen „offen“ liegen lässt – nicht nur während einer kurzen Abwesenheit, sondern auch zum Beispiel im Urlaub, oder wenn Mitbewohner die Unterlagen einsehen können. Es sollte deutlich geregelt werden, dass auch das Sicherheitsniveau der zur Verfügung gestellten Hard- und Software i. S. v. Art. 32 DS-GVO eingehalten wird. Die Checkliste gibt einen Überblick.
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