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  • 24.03.2025 · Downloads allgemein · Arbeitsvertragsrecht · Arbeitsvertrag

    Formulierungsvorschlag für „Nutzungsrechte“ im Arbeitsvertrag

    Grundsätzlich kann ein ArbG mit seinem ArbN vertraglich vereinbaren, dass die ausschließlichen Nutzungsrechte an dessen Werken auf den ArbG übergehen. Diese müssen aber genau ­beschrieben werden. Hier finden Sie eine Musterformulierung.

    Quelle: 50364610