· Fachbeitrag · Compliance
Arbeits- und compliancerechtliche Probleme bei Liebesaffären am Arbeitsplatz, Teil 1
Ein sekundenlanges Konzertvideo, das zwei Mitarbeiter eines Unternehmens in inniger Umarmung zeigt, kostet beiden ihre Posten? Eine heimliche Beziehung zu einer direkt unterstellten ArbN führt zur einer fristlosen Entlassung ohne Abfindung? Kann das sein? Und welche arbeits- und compliancerechtlichen Probleme können bei Liebesaffären am Arbeitsplatz auf den ArbN und den ArbG zukommen? Der zweiteilige Beitrag gibt Aufschluss.
1. Zwei Beispiele aus der Praxis
Im Juli 2025 zeigte ein wenige Sekunden langes Konzertvideo, das schnell viral ging, den Chef eines US-Softwareunternehmens und seine Personalchefin in inniger Umarmung. Dieses kostete beide ihre Posten. Einige Monate später traf es den Konzernchef eines großen US-Unternehmens. Er war erst seit einem Jahr im Amt, als er ohne Abfindung fristlos entlassen wurde. Interne Ermittlungen belegten seine heimliche Beziehung zu einer direkt unterstellten Mitarbeiterin. Whistleblower hatten über interne Kanäle Hinweise geliefert, Forensiker fanden Beweise.
2. Grundlagen und rechtlicher Rahmen
Im deutschen Arbeitsrecht gilt: Private Liebesverhältnisse am Arbeitsplatz fallen unter die Privatsphäre des ArbN und unterliegen dem Schutz der freien Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG). Ein pauschales Beziehungsverbot oder eine verpflichtende Offenlegung solcher Beziehungen ist daher i. d. R. unzulässig. Fazit: Solange die Beziehung keine negativen Auswirkungen auf die Arbeitsleistung, den Betriebsfrieden oder die ArbG-Interessen (etwa durch Wettbewerbs-, Korruptions- oder Interessenkonflikte) mit sich bringt, ist sie als Privatsache zu behandeln.
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