24.09.2020 · Checklisten · Arbeitsvertragsrecht · Arbeitsvertrag
Geschäftsgeheimnis
Geschätzte 33 Prozent der deutschen Betriebe sind Opfer ungewollten Ausspähens von Daten. Neben konkurrierenden Unternehmen und Kunden sind es vor allem die Mitarbeiter, die diese „Spionage“ zulasten des Unternehmens betreiben. Um einen möglichst umfassenden zivil- und strafrechtlichen Schutz zu gewährleisten, ist zum 26.4.19 das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) in Kraft getreten.
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