· Fachbeitrag · Geschäftsgeheimnisse
Das Geschäftsgeheimnisschutzgesetz: Wen und was schützt es und wie wird es umgesetzt?
von Dr. Guido Mareck, stellv. Dir. Arbeitsgericht Dortmund
| Das Geschäftsgeheimnisschutzgesetz (GeschGehG) schützt seit seinem Inkrafttreten am 26.4.19 die Unternehmen davor, dass ihre Geschäftsgeheimnisse missbräuchlich genutzt und verwertet werden. Anknüpfungspunkt dabei ist zunächst die Definition des Geschäftsgeheimnisses als solches. Dieser Beitrag zeigt auf, wie Sie konkret beim Schutz von Geschäftsgeheimnissen im Unternehmen vorgehen und welche rechtlichen und tatsächlichen Schutzmaßnahmen Sie umsetzen müssen. |
1. Was ist eigentlich ein Geschäftsgeheimnis?
Nach der Legaldefinition in § 2 Nr. 1 GeschGehG sind vier Komponenten entscheidend:
- Die Information ist weder allgemein-bekannt oder ohne Weiteres zugänglich,
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