29.10.2020 · Checklisten · Downloads · Arbeitsvertragsrecht
Die Versetzung
Eine Versetzung ist eine einseitige Maßnahme. Das heißt, der ArbG ist generell aufgrund seines Direktionsrechts berechtigt, den ArbN zu versetzen. Es ist daher stets zu prüfen, ob der ArbG zu einer konkreten Versetzung berechtigt ist, und nicht, ob der ArbN damit einverstanden war. Da das Thema nicht selten negativ aufschlägt, sollte stets versucht werden, eine gütliche Einigung oder einen Kompromiss, der für beide Seiten erträglich ist, zu finden.
Möchten Sie diese Arbeitshilfe jetzt herunterladen?
Kostenloses AA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € mtl.
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig