25.07.2012 · Fachbeitrag aus AA · Urlaubsabgeltung
1. Der Anspruch des ArbN auf Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs unterliegt als reiner Geldanspruch den tariflichen Ausschlussfristen. Er entsteht ohne abweichende Vereinbarungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses und wird auch zu diesem Zeitpunkt fällig. 2. In der Erhebung einer Kündigungsschutzklage liegt keine schriftliche Geltendmachung der Urlaubsabgeltung, da diese gerade die Beendigung des Arbeitsverhältnisses voraussetzt. 3. Ein Verstoß des ArbG gegen Pflichten aus dem ...
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