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    ErbBstg Erbfolgebesteuerung

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    01.02.2007 | Abrechnungstipp EBM 2000plus

    Nrn. 03001 und 03002 auch bei Demenz abrechenbar

    Hausärzte können für die Koordination der hausärztlichen Betreuung bei schweren Erkrankungen die EBM-Nrn. 03001 (bei häuslicher Pflege) bzw. 03002 (bei Aufenthalt des Patienten in beschützenden Wohnheimen bzw. Einrichtungen oder in Pflege- und Altenheimen) abrechnen. In der Startphase des neuen EBM gab es unterschiedliche Auffassungen zu der Frage, ob diese Nummern auch bei dem Krankheitsbild „Demenz“ abrechenbar sind oder nicht. In der ursprünglichen Liste der in der Leistungslegende zur Nr. 03001 gelisteten Indikationen war dieses Krankheitsbild nämlich nicht genannt.  

     

    Diese Unklarheit hat der Bewertungsausschuss mit einer am 1. April 2006 in Kraft getretenen Änderung der Leistungslegende zu Nr. 03001 beseitigt. Damit ist klargestellt, dass die Nrn. 03001 und 03002 auch bei dem Krankheitsbild „Demenz“ abrechenbar sind. Die entsprechende ICD-10-Klassifikation muss beim Ansatz dieser Nummern angegeben werden.  

    Quelle: Ausgabe 02 / 2007 | Seite 6 | ID 84389

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