26.02.2009 | Abrechnungstipp GOÄ
Eintragung in Bonushefte: Privatliquidation bei Kassenpatienten möglich
Einige Krankenkassen haben durch freiwillige Satzungsregelung Bonusprogramme eingeführt und zahlen ihren Versicherten einen Bonus, wenn sie beispielsweise regelmäßig an Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen. Als Nachweis dient hierfür überwiegend ein Bonusheft, in dem durch den Arzt die Teilnahme an der Vorsorgeuntersuchung bescheinigt wird.
Ärztliche Bescheinigungen über die Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen und auch die entsprechenden Eintragungen in die Bonushefte der Krankenkassen sind jedoch nicht Teil der vertragsärztlichen Versorgung. Sie müssen also diese Bescheinigungen bzw. Eintragungen nicht kostenlos erbringen. Vielmehr können Sie für solche Bescheinigungen oder Eintragungen in ein Bonusheft eine Gebühr nach der GOÄ-Nr. 70 (Einfacher Satz: 2,33 Euro) liquidieren.