07.10.2008 | Änderungen bei der Laborreform
Blutzuckermessung weiterhin mit
Teststreifen möglich und berechnungsfähig
Mit der Laborreform zum 1. Oktober 2008 wurde die Berechnungsfähigkeit der Zuschlagsziffer 32089 für die Verwendung trägergebundener Reagenzien bei der Glukosebestimmung nach Nr. 32057 aufgehoben. Dies hätte zur Folge gehabt, dass die Glukose nicht mehr mit Teststreifen, sondern nur noch nasschemisch bestimmt werden kann. Die neu eingeführte Laborziffer 32025 für die Glukosebestimmung kann nämlich bei Verwendung trägergebundener Reagenzien nicht berechnet werden.
Der Bewertungsausschuss hat diesen Fehler inzwischen erkannt und die Streichung der Nr. 32057 aus der Legende der Nr. 32089 EBM rückgängig gemacht. Somit kann die Glukosebestimmung mittels Teststreifen weiterhin nach den Nrn. 32057 und 32089 abgerechnet werden.
Ferner hat der Bewertungsausschuss die dritte Anmerkung hinter den Gebührenpositionen 32025 bis 32057 dahingehend konkretisiert, dass nur die denselben Untersuchungsgegenstand betreffenden Parameter gegen einander ausgeschlossen sind, also folgende Ziffern nicht nebeneinander berechnungsfähig sind:
- Nr. 32025 nicht neben Nr. 32057,
- Nr. 32026 nicht neben Nrn. 32113 und 32114,
- Nr. 32027 nicht neben Nr. 32117