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  • 01.12.2002 · Fachbeitrag · Aktuelle Fallbeispiele

    Vorsorgeuntersuchungen: So rechnen Sie korrekt ab

    | Vorsorgeuntersuchungen sind nicht nur in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Bestandteil des Leistungskataloges, sondern auch bei der privaten Krankenversicherung (PKV). Für die Krebs-Vorsorgeuntersuchung wie auch die Gesundheits-Vorsorgeuntersuchung gelten im Bereich der GKV die Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen, nicht jedoch für die Versicherten der PKV. Hier sind die Bestimmungen des Versicherungsvertrages maßgeblich. Die meisten Verträge beziehen sich aber auf den GKV-Leistungsumfang, so dass die Anspruchsberechtigung des Privatpatienten meist gleich der des GKV-Patienten ist. Unterschiedlich ist aber die Abrechnung (nach GOÄ). Nach den Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen können Gesundheits-Vorsorgeuntersuchungen bei Versicherten der GKV vom 36. Lebensjahr an (ab Vollendung des 35. Lebensjahres = ab dem 35. Geburtstag) durchgeführt werden. |