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  • 04.01.2011 | Aktuelles

    Weitere Änderungen bei den Regelungen im neuen GKV-Finanzierungsgesetz!

    Der Bundesrat hat am 15. Dezember 2010 dem vom Bundestag am 12. November 2010 beschlossenen Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenver-sicherung (GKV-Finanzierungsgesetz - GKV-FinG) zugestimmt. Damit ist dieses neue Kostendämpfungsgesetz wie vorgesehen zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten. Im Vergleich zu den in den Oktober- und November-Ausgaben 2010 von „Abrechnung aktuell“ skizzierten Regelungen wurde dieses Gesetz in folgenden Punkten verändert:  

    Morbi-GV steigt 2011 um 791 Mio. Euro

    Die linear und damit gleichmäßig auf alle KVen zu verteilende morbiditätsorientierte Gesamtvergütung (Morbi-GV) wird im kommenden Jahr um weitere 0,5 auf 1,25 Prozent aufgestockt. Zusammen mit dem asymmetrisch zu verteilenden Honorarzuwachs von 500 Mio. Euro steigt somit die Morbi-GV nach KBV-Berechnungen im kommenden Jahr um etwa 791 Mio. Euro. Dieser Betrag verteilt sich auf die KVen wie folgt:  

     

    Honorarverteilung 2011

    KVen  

    Mio. Euro  

    Baden-Württemberg  

    117  

    Bayern  

    86  

    Berlin  

    13  

    Brandenburg  

    34  

    Bremen  

    5  

    Hamburg  

    7  

    Hessen  

    40  

    Mecklenburg-Vorpommern  

    7  

    Niedersachsen  

    54  

    Nordrhein  

    120  

    Rheinland-Pfalz  

    44  

    Saarland  

    7  

    Sachsen  

    58  

    Sachsen-Anhalt  

    32  

    Schleswig-Holstein  

    37  

    Thüringen  

    26  

    Westfalen-Lippe  

    106  

    Gesamt  

    791  

     

    Bestandsschutz für bis zum 22. September 2010 geschlossene Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung

    Der Bestandsschutz für bis zum 22. September 2010 geschlossene Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung (HzV) gemäß § 73 b SGB V wird bis zum 30. Juni 2014 verlängert.