04.01.2011 | Aktuelles
Weitere Änderungen bei den Regelungen im neuen GKV-Finanzierungsgesetz!
Der Bundesrat hat am 15. Dezember 2010 dem vom Bundestag am 12. November 2010 beschlossenen Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenver-sicherung (GKV-Finanzierungsgesetz - GKV-FinG) zugestimmt. Damit ist dieses neue Kostendämpfungsgesetz wie vorgesehen zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten. Im Vergleich zu den in den Oktober- und November-Ausgaben 2010 von „Abrechnung aktuell“ skizzierten Regelungen wurde dieses Gesetz in folgenden Punkten verändert:
Morbi-GV steigt 2011 um 791 Mio. Euro
Die linear und damit gleichmäßig auf alle KVen zu verteilende morbiditätsorientierte Gesamtvergütung (Morbi-GV) wird im kommenden Jahr um weitere 0,5 auf 1,25 Prozent aufgestockt. Zusammen mit dem asymmetrisch zu verteilenden Honorarzuwachs von 500 Mio. Euro steigt somit die Morbi-GV nach KBV-Berechnungen im kommenden Jahr um etwa 791 Mio. Euro. Dieser Betrag verteilt sich auf die KVen wie folgt:
Honorarverteilung 2011
KVen | Mio. Euro |
Baden-Württemberg | 117 |
Bayern | 86 |
Berlin | 13 |
Brandenburg | 34 |
Bremen | 5 |
Hamburg | 7 |
Hessen | 40 |
Mecklenburg-Vorpommern | 7 |
Niedersachsen | 54 |
Nordrhein | 120 |
Rheinland-Pfalz | 44 |
Saarland | 7 |
Sachsen | 58 |
Sachsen-Anhalt | 32 |
Schleswig-Holstein | 37 |
Thüringen | 26 |
Westfalen-Lippe | 106 |
Gesamt | 791 |
Bestandsschutz für bis zum 22. September 2010 geschlossene Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung
Der Bestandsschutz für bis zum 22. September 2010 geschlossene Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung (HzV) gemäß § 73 b SGB V wird bis zum 30. Juni 2014 verlängert.
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