31.01.2008 | Akupunktur
Übergangsregelung verlängert
Hausärzte, die die in der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Akupunktur von chronischen Rücken- oder Knieschmerzen geforderte Qualifikation bis zum 31. Dezember 2007 nicht nachweisen konnten, können aufatmen: Der G-BA hat am 20. Dezember 2007 beschlossen, die Übergangsregelung für die vorgeschriebenen Qualitätsanforderungen für den Nachweis von Fortbildungen zu Akupunktur, psychosomatischer Grundversorgung und Schmerztherapie bis zum 30. Juni 2008 zu verlängern. Zwar muss das Bundesgesundheitsministerium (BMG) dem Beschluss noch zustimmen, jedoch ist nicht mit einer Beanstandung zu rechnen.
Hintergrund der Verschiebung ist, dass die Landesärztekammern teilweise bis Ende 2007 nicht genügend Kurse und/oder Prüfungstermine anbieten konnten, sodass noch nicht alle Ärzte, die Akupunkturen durchführen, die Genehmigung erlangen konnten. Um die Versorgung von Patienten mit zugelassenen Akupunkturleistungen weiterhin gewährleisten zu können, hat der G-BA jetzt die Übergangsregelung beschlossen.