07.12.2010 | Ambulante Kodierrichtlinien
1. Januar 2011: Das müssen Sie jetzt zu den ambulanten Kodierrichtlinien wissen
Am 1. Januar 2011 treten die ambulanten Kodierrichtlinien (AKR) in Kraft. „Abrechnung aktuell“ erläutert, was Sie zur Einführung der ambulanten Kodierrichtlinien jetzt wissen müssen.
Schrittweiser Einstieg durch Übergangsfrist
Hintergrund der neuen AKR ist, dass einige der bisherigen Regeln zur ICD-Klassifikation schwer verständlich sind und Interpretationsspielraum lassen. Dies hat dazu geführt, dass die Kodierung zum Teil uneinheitlich und fehlerhaft vorgenommen wurde. Mit den jetzt beschlossenen Kodierrichtlinien wird dieser Interpretationsspielraum eingeschränkt. Sie schaffen verbindliche Vorgaben bei der Verschlüsselung von Diagnosen.
Um den Ärzten einen reibungslosen Einstieg zu ermöglichen, haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung eine sechsmonatige Einführungsphase beschlossen. Damit alle Ärzte behutsam in die neuen Richtlinien einsteigen können, ohne dass ihnen Sanktionen drohen. Die Ärzte können selbst entscheiden, ab wann sie innerhalb der Übergangsphase die AKR anwenden.
Was bedeuten die neuen AKR für die Abrechnung?
Spätestens ab dem 1. Juli 2011 ist bei eindeutiger Diagnosestellung der Kode in der Abrechnung anzugeben. Die Softwarehersteller der PVS-Systeme sind angehalten, Kodierhilfen zu integrieren, die es ermöglichen, den korrekten Kode (sofern nicht schon auf der Überweisung angegeben) schnell zu ermitteln.
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