01.09.1999 · Fachbeitrag · Arznei- und Heilmittelrichtgrößen
„Sag’ mir, wo Du praktizierst, und ich sage Dir, wieviel Dir zusteht!“
| Um die gesetzlich definierte Obergrenze für die Verordnung von Arznei- und Heilmitteln einhalten zu können, haben die KVen die gesetzlich vorgeschriebenen Richtgrößen eingeführt. Diese sind nun den Ärzten in allen KVen mitgeteilt worden. In den nachstehenden Tabellen finden Sie für alle KVen die Richtgrößen für Allgemein-/Praktische Ärzte sowie hausärztlich tätige Internisten und Kinderärzte. |
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