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  • 04.10.2010 | Arzneimittel-Richtlinie

    Erweiterung der Verordnungsfähigkeit der Motilitätshemmer

    Am 4. September 2010 ist der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses in Kraft getreten, der die Erweiterung der Verordnungsfähigkeit der Motilitätshemmer zu Lasten der GKV vorsieht. „Abrechnung aktuell“ sagt Ihnen, was nun gilt.  

     

    Die Nr. 12 „Antidiarrhoika“ der Anlage III der AM-RL lautet nun:  

    Arzneimittel  

    Rechtliche Grundlagen und Hinweise  

    12. Antidiarrhoika  

    • ausgenommen Elektrolytpräparate zur Rehydratation bei Säuglingen, Kleinkindern und Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr
    • ausgenommen Saccharomyzes boulardii nur bei Kleinkindern und Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr zusätzlich zu Rehydratationsmaßnahmen
    • ausgenommen Motilitätshemmer
    • nach kolorektalen Resektionen in der post-operativen Adaptionsphase
    • bei schweren und länger andauernden Diarrhöen, auch wenn diese therapie-induziert sind, sofern eine kausale oder spezifische Therapie nicht ausreichend ist.

     

    Eine längerfristige Anwendung (über vier Wochen) bedarf der besonderen Dokumentation und Verlaufsbeobachtung.  

    Verordnungseinschränkung verschreibungspflichtiger Arzneimittel nach dieser Richtlinie. [4]  

     

    Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist von den genannten Ausnahmen abzusehen, eine Verordnung auch für Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr unwirtschaftlich. [6]  

    Die Nummernangabe [4] und [6] bezieht sich auf die - am Anfang der Anlage III unter diesen Nummern ausführlicher dargelegten - rechtlichen Grundlagen und Hinweise.  

     

    Die ursprüngliche Formulierung bei den Motilitätshemmern lautete: „ausgenommen Motilitätshemmer bei Kolektomie in der postoperativen Phase“ und führte zu vermehrten Nachfragen wie zum Beispiel der Dauer der postoperativen Phase. Die neue Formulierung „ausgenommen Motilitätshemmer nach kolorektalen Resektionen in der postoperativen Adaptionsphase“ dient der Klarstellung:  

     

    Die postoperative Adaptionsphase umfasst nicht nur den kurzen Zeitraum nach einer Resektion, sondern auch einen längeren - unter Umständen über Jahre dauernden - Prozess, in denen eine Adaption trainiert werden soll und erreicht werden kann.