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  • 01.06.2004 · Fachbeitrag · Arzneimittel/Medizinprodukte Verordnung

    Verordnung von Katheterspülungen auch als Arzneimittel möglich

    | In unserer Mai-Ausgabe hatten wir den Tipp gegeben, zur Spülung von Kathetern nur apothekenpflichtige Medizinprodukte zu verordnen, da diese im Gegensatz zu rezeptfreien Arzneimitteln weiterhin zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnungsfähig sind. Durch ein aktuelles Rundschreiben vom 26. April 2004, in dem die KBV den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Verordnung von nicht verschreibungspflichtigen arzneistofffreien Injektions/Infusions-, Träger- und Elektrolytlösungen erläutert, hat sich hierzu eine Ergänzung ergeben: Danach gilt der Ausschluss nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel gemäß § 34 SGB V auch für nicht verschreibungspflichtige Medizinprodukte - also sind die gesetzlichen Neuregelungen zum Ausschluss nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel auf Medizinprodukte in gleicher Weise anzuwenden. |