01.05.2003 · Fachbeitrag · Arzneimittelverordnungen
Anwendungsbeobachtungen und Arzneimittel-Richtgrößen: Umgehen Sie die Fallstricke
| Insbesondere bei der Einführung neuer Arzneimittel wird den niedergelassenen Ärzten folgende Vorgehensweise angeboten: Von einem neu eingeführten Medikament werden einige Muster zur Verfügung gestellt - verbunden mit dem Hinweis, dass das Mittel bereits zugelassen ist und der Verordnung auf Kassenrezept nichts im Wege steht. Dabei wird dann zumeist für eine bestimmte Anzahl von „Beobachtungen“ ein Honorar angeboten, das nach Übersendung ausgefüllter Fragebogen gezahlt wird. Vielen Ärzten ist dabei nicht bewusst, dass sie bei derartigen Anwendungsbeobachtungen gleich in zwei Fallen tappen können: die Richtgrößen- und die Abrechnungsfalle. |
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