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  • 01.04.2003 · Fachbeitrag · Arzneimittelverordnungen

    Sprunghafter Anstieg von Regressanträgen: Vermeiden Sie „Sonstige Schäden“

    | Trotz Beitragserhöhungen ist die finanzielle Situation der gesetzlichen Krankenkassen alles andere als rosig. Daher ist es verständlich, dass diese versuchen, Einsparungen zu erzielen wo es nur geht. Besonders intensiviert haben die Krankenkassen in jüngster Zeit offenbar die Prüfungen der Verordnungen auf nicht verordnungsfähige Arzneimittel bzw. des Sprechstundenbedarfs auf Materialien, die nicht in den Sprechstundenbedarfsvereinbarungen aufgeführt sind. Münden solche Prüfungen in Regresse, so spricht man im Behördendeutsch der KVen von „Sonstigen Schäden“; die rückgeforderten Regressbeträge werden den Krankenkassen gutgeschrieben. |