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  • 01.02.2003 · Fachbeitrag · Arzneimittelverordnungen

    Verschärfte Prüfungen wegen „Sonstiger Schäden“

    | Nachdem für das Jahr 2003 die Honorar- Nullrunde im Gesundheitswesen per Gesetz festgelegt wurde, müssen die gesetzlichen Krankenkassen hinsichtlich des an die niedergelassenen Vertragsärzte zu zahlenden Gesamthonorars keine Ausgabensteigerungen einkalkulieren. Daher sehen sie sich offensichtlich verstärkt auch in anderen Revieren nach Einsparmöglichkeiten um - bevorzugt im Verordnungsbereich. Denn die Arzneimittelausgaben werden nach Abschaffung der globalen Arzneimittelbudgets gern als Sündenbock für die steigenden Ausgaben der Krankenkassen angeprangert und müssen regelmäßig als Begründung für Beitragserhöhungen herhalten. |