01.11.2006 | Arzneimittelversorgungswirtschaftlichkeitsgesetz – AVWG
Bonus-Malus-Vereinbarungen auf Bundesebene liegen vor – die Konsequenzen
Bei den Ärzteprotesten im Frühjahr dieses Jahres standen drei Themen im Mittelpunkt: Die unzureichende Vergütung, die ausufernde Bürokratie und die Bonus-Malus-Regelung. Während die Vergütungssituation der Ärzte durch die Diskussionen um die Gesundheitsreform und die Umsetzung des Eckpunktpapiers in aller Munde blieb, wurde es in den vergangenen Monaten um die Bonus-Malus-Regelung recht still. Dies dürfte sich jetzt ändern: Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Spitzenverbände der Krankenkassen haben die Ausgestaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Bonus-Malus-Regelung vereinbart. Obgleich die Vereinbarung noch nicht veröffentlicht und damit bislang nicht in Kraft getreten ist, erlaubt sie doch eine erste Einschätzung, was auf Vertragsärzte ab dem 1. Januar 2007 zukommt.
Vorgaben des AVWG zur Malus-Regelung
Durch das am 1. Mai 2006 in Kraft getretene Arzneimittelversorgungswirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) wurden die Vertragspartner auf Bundesebene gemäß § 84 Abs. 7a Satz 1 SGB V verpflichtet, erstmals bis zum 30. September 2006 für 2007 für Gruppen von Arzneimitteln für verordnungsstarke Anwendungsgebiete Durchschnittskosten je definierter Dosiereinheit festzulegen, die sich bei wirtschaftlicher Verordnungsweise ergeben (wir berichteten in der März- und der Juni-Ausgabe 2006). Nach der Intention des Gesetzgebers sollten die Durchschnittskosten je definierter Dosiereinheit auf Grundlage der DDD (defined daily doses) festgelegt werden.
Umsetzung der Bonus-Malus-Regelung zum 1. Januar 2007
In der nunmehr vorliegenden Vereinbarung (Stand: 19. September 2006) haben die Vertragspartner auf Bundesebene für das Jahr 2007 insgesamt sieben Wirkstoffgruppen ausgewählt, auf die die Bonus-Malus-Regelung Anwendung findet. Diese sieben Wirkstoffgruppen machen einen Verordnungsanteil von 9,5 Prozent nach DDD-Volumen und 12,34 Prozent nach Umsatz aus. Betroffen sind Statine, Protonenpumpenhemmer, selektive Betablocker, Alpha-Rezeptorenblocker, selektive Serotonin-Rückaufnahme-Inhibitoren (SSRI), Bisphosphonate und Triptane.
Für diese sieben Wirkstoffgruppen haben die Vertragspartner zunächst eine Leitsubstanz definiert (siehe Tabelle auf Seite 2). Auf Basis der Verordnungsdaten aus dem ersten Halbjahr 2006 haben KBV und Kassen für jeden der 17 KV-Bezirke das Verordnungsvolumen nach DDD, den Verordnungsanteil der Leitsubstanz nach DDD und die Durchschnittskosten je DDD auf Grundlage der Apothekenverkaufspreise (Preisstand: 1. September 2006) ermittelt.
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