01.04.2002 · Fachbeitrag · Arzneiverordnung
Bundessozialgericht: Verordnung außerhalb der Indikation muss die Kasse nicht bezahlen
| Ein Arzneimittel kann grundsätzlich nur zu Lasten der GKV in Anwendungsgebieten (Indikationen) verordnet werden, auf das sich die Zulassung erstreckt. Dies hat das Bundessozialgericht am 19. März 2002 (Az: B 1 KR 37/00 R) entschieden. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Zulassung eines Arzneimittels stets anwendungsbezogen erteilt werde. Für einen Einsatz außerhalb dieser Anwendungsgebiete fehle dem Präparat die Verkehrsfähigkeit. Weder die Wirksamkeit noch etwaige Risiken des Arzneimittels in dem neuen Anwendungsgebiet seien geprüft worden. Somit wäre für neue Anwendungsgebiete eine erweiterte Zulassung des Arzneimittels erforderlich. |
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