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  • 01.08.2004 · Fachbeitrag · Arztprozess

    Auf den Sachverständigen kommt es an - Vorsicht bei der Auswahl!

    | Gerichtliche Auseinandersetzungen, in denen Fragen der Abrechnung oder medizinische Sachverhalte im Streit stehen, werden faktisch oft nur in zweiter Linie vom Richter entschieden. Da der Richter die medizinischen und abrechnungstechnischen Spezialfragen aus eigener Sachkenntnis nicht selbst beantworten kann, wird in der Regel ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens zum Beweisthema beauftragt - zum Beispiel zu einer Haftungsproblematik, zur Frage der medizinischen Indikation einer Heilbehandlungsmaßnahme oder zu einer Abrechnungsfrage. |