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  • 01.03.2003 · Fachbeitrag · BG- Abrechnung

    Abrechnung von Leistungen der ersten ärztlichen Versorgung

    | Jeder Arzt muss in der Lage sein, bei einem Unfallverletzten - sei es am Unfallort oder in der ärztlichen Praxis - die erste ärztliche Versorgung zu leisten. Diese erste ärztliche Versorgung muss er natürlich auch in den Fällen durchführen, in denen er bei der Beurteilung der Unfallverletzung erkennt, dass er diese nicht endgültig versorgen kann. Um sich in solchen Fällen richtig zu verhalten, sollte man mit den berufsgenossenschaftlichen Heilverfahrensmaßnahmen vertraut sein und wissen, in welchen Fällen der Verletzte einer besonderen Heilbehandlung zuzuführen ist bzw. wo und wie die endgültige Behandlung zu erfolgen hat. |