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  • 01.02.2000 · Fachbeitrag · BG-Abrechnung

    Arbeitsunfälle ausländischer Arbeitnehmer: Was Sie bei der Behandlung und Abrechnung beachten sollten

    | Durch die zunehmende Tätigkeit ausländischer Arbeitnehmer in Deutschland spielen Unfallverletzungen dieser Personen - insbesondere im Bereich des Fernverkehrs, der Schifffahrt und des Bauwesens - eine zunehmende Rolle. Die deutsche Unfallversicherung hat bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten mit Leistungen grundsätzlich nur für die eigenen Versicherten einzustehen. Auf Grund von EG-Verordnungen und bilateralen Abkommen stellen die Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) allerdings bei Arbeitsunfällen Gesundheitsleistungen so zur Verfügung, als handele es sich um Bürger ihres Staates. Somit hat ein aus dem Ausland vorübergehend nach Deutschland zur Arbeitsleistung entsandter Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall Anspruch auf Heilbehandlung nach den hier geltenden Vorschriften. |