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  • 01.03.2001 · Fachbeitrag · BG-Abrechnung

    Neue BG-Abrechnung ab dem 1. Mai: Die wichtigsten Änderungen im Überblick

    | Seit dem 1. Januar 1997 ist das SGB VII mit den darin verankerten erheblich erweiterten Kompetenzen der Unfallversicherungsträger bei der Organisation der Versorgung von Unfallverletzten in Kraft. Mit der Kodifizierung hat der Gesetzgeber die Prinzipien der gesetzlichen Unfallversicherung fortentwickelt und modernisiert. Der neue Vertrag trägt diesen veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen Rechnung. Die Neufassung umfasst auch eine Neustrukturierung des Leistungs- und Gebührenverzeichnisses und bildet die Grundlage für dessen künftige Weiterentwicklung auf der Basis einer DM-Gebührenordnung ( ab dem 1. Januar 2002 gilt die Euro-Gebührenordnung). Der neue Vertrag tritt am 1. Mai 2001 in Kraft und löst das Abkommen Ärzte/Unfallversicherungsträger ab. |