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  • 01.12.2002 · Fachbeitrag · BG-Abrechnung

    So wird abgerechnet, wenn ein D-Arzt Ihre Hilfe bei der Behandlung eines Unfallpatienten benötigt

    | Die Entscheidung, ob zur Klärung einer Diagnose oder zur Mitbehandlung ein weiterer Fachmann hinzugezogen wird, haben die Unfallversicherungsträger ausdrücklich in die Entscheidungskompetenz des Durchgangsarztes (D-Arzt) gelegt. Er stellt im Einzelfall fest, ob für die Behandlung einer Verletzung die Fachkompetenz auch von Ärzten anderer Fachgebiete erforderlich ist. |