01.11.2004 · Fachbeitrag · BG-Abrechnung
Unklarheiten bei der BG-Abrechnung? So vermeiden Sie häufige Fehler
| Seit dem 1. Mai 2001 gilt ein neuer Vertrag für die Abrechnung mit den Berufsgenossenschaften. Dieser brachte allerdings nur zum Teil eine Anpassung an das Gebührenverzeichnis der GOÄ. Die Folge ist, dass sich auch nach mehr als drei Jahren in der praktischen Anwendung immer wieder Fragen zur Auslegung von Leistungslegenden sowie zu Regelungen, die im Vertragstext des BG-Vertrages und den allgemeinen Abrechnungsbestimmungen enthalten sind, ergeben. Auch bei der Erstattung der Leistungen durch Unfallversicherungsträger ist in vielen Fällen keine einheitliche Handhabung festzustellen, weil allgemein verbindliche Abrechnungsregelungen der Vertragspartner bis heute nicht gegeben wurden. Die häufigsten Fragen zur BG-Abrechnung werden deshalb nachfolgend beantwortet. |
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