01.08.2005 | BM 2000plus
Können Kosten für Testbriefe geltend gemacht werden?
Frage: „Insbesondere bei der Krebsvorsorge gebe ich Testbriefe für okkultes Blut im Stuhl aus. Vereinzelt kommt es vor, dass Patienten diese Testbriefe nicht zurückgeben. Kann ich die Kosten für diese Testbriefe geltend machen?“
Antwort: Für die Untersuchung auf Blut im Stuhl können Sie die Nrn. 01734 (bei Krebsvorsorge) bzw. 32040 (bei kurativer Behandlung) abrechnen – allerdings nur, wenn Sie die Proben auch untersucht haben. Wenn die Testbriefchen nicht zurückgegeben werden, können Sie als Kostenersatz die Nr. 40150 (1,30 Euro) abrechnen.
Quelle: Ausgabe 08 / 2005 | Seite 8 | ID 84521