01.04.2004 · Fachbeitrag · Bundesgerichtshof
Keine Erstattung wegen eines Gutachtens: PKV muss Gutachten offen legen!
| Auch Sie werden das schon erlebt haben: Eine private Krankenversicherung (PKV) lehnt die Erstattung einer Rechnung ganz oder teilweise ab und beruft sich dabei auf ein Gutachten eines "Vertragsarztes" oder auf "unseren Gutachter". In solchen Fällen kommt es regelmäßig zu Rückfragen betroffener Patienten. Das Gutachten selbst kennen Sie nicht - also können Sie auch nicht inhaltlich damit auseinandersetzen. Einige Ärzte resignieren dann, andere setzen sich mühsam mit den in den Raum gestellten, nicht näher belegten Behauptungen auseinander. Beim Patienten ruft die PKV den Eindruck hervor, Ihre Abrechnung sei von einem qualifizierten Gutachter als nicht korrekt beurteilt worden. |
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