01.06.2002 · Fachbeitrag · Bundessozialgericht
Die Kostensätze für Praxisbudgets müssen zum 1. 1. 2003 neu berechnet werden!
| Am 15. Mai 2002 hat das Bundessozialgericht in zwei ähnlich gelagerten Fällen (Az: B 6 KA 21/00 R, B 6 KA 33/01 R) eine wichtige und möglicherweise folgenreiche Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Kostensätze zur Berechnung der Praxisbudgets getroffen. Geklagt hatten zwei Dermatologen, die den Kostensatz für die Berechnung der Praxisbudgets der Fachgruppe der Dermatologen für zu niedrig hielten. |
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