01.12.2003 · Fachbeitrag · Bundessozialgericht
Doppelte Sanktionierung wegen Unwirtschaftlichkeit und wegen Budgetüberschreitung zulässig
| Was gilt, wenn ein Arzt sein Praxisbudget überschritten und gleichzeitig wegen Unwirtschaftlichkeit bei der Abrechnung einiger Leistungsziffern auffällig geworden ist? Sind die Kürzungen dann vom abgerechneten Honorarvolumen oder vom tatsächlich ausgezahlten Honorar vorzunehmen? Diese Frage hat das Bundessozialgericht (BSG) am 6. November 2003 (Az: B 6 KA 55/02 R) entschieden: Danach darf das Prüfgremium Kürzungen von dem tatsächlich auszuzahlenden Honorar vornehmen. Mithin kann ein Arzt durch zwei Prüfungsmaßnahmen nebeneinander sanktioniert werden. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 13,50 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig