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  • 01.12.2003 · Fachbeitrag · Bundessozialgericht

    Doppelte Sanktionierung wegen Unwirtschaftlichkeit und wegen Budgetüberschreitung zulässig

    | Was gilt, wenn ein Arzt sein Praxisbudget überschritten und gleichzeitig wegen Unwirtschaftlichkeit bei der Abrechnung einiger Leistungsziffern auffällig geworden ist? Sind die Kürzungen dann vom abgerechneten Honorarvolumen oder vom tatsächlich ausgezahlten Honorar vorzunehmen? Diese Frage hat das Bundessozialgericht (BSG) am 6. November 2003 (Az: B 6 KA 55/02 R) entschieden: Danach darf das Prüfgremium Kürzungen von dem tatsächlich auszuzahlenden Honorar vornehmen. Mithin kann ein Arzt durch zwei Prüfungsmaßnahmen nebeneinander sanktioniert werden. |