01.04.2007 | EBM 2000plus
Abrechnung der Anforderung von Befunden
Frage: „Regelmäßig kommt es vor, dass andere Ärzte oder auch Krankenhäuser Befundberichte von Patienten erbitten, die früher mal bei uns in Behandlung gewesen sind. Welche Berechnungsmöglichkeiten gibt es für die Erstellung und Versendung solcher Befundberichte?“
Antwort: Die von anderen Ärzten oder auch Krankenhäusern angeforderten Berichte werden Sie in der Regel anhand Ihrer Unterlagen fotokopieren bzw. EDV-technisch reproduzieren. Hierfür können Sie je erstellter Seite (Fotokopie) bzw. je Seite, die Sie aus Ihrer EDV ausdrucken, die Kostenpauschale Nr. 40144 (0,13 Euro je Seite) berechnen. Die Versendung der so erstellten Berichte können Sie mit den Kostenpauschalen für den Versand von Briefen nach den Nrn. 40120 bis 40126 abrechnen – je nach Umfang und Gewicht des Briefes.