01.05.2006 | EBM 2000plus
Abrechnung von Leistungskomplexen schon beim ersten Kontakt möglich?
Frage: „Die Komplexleistungen nach den Nrn. 03001, 03002 oder 03210 kann ich nur bei mindestens zwei Arzt-Patienten-Kontakten im Behandlungsfall abrechnen. Muss ich mit dem Aufschreiben einer dieser Ziffern warten, bis der zweite Kontakt erfolgt ist oder kann ich sie schon beim ersten Kontakt abrechnen?“
Antwort: Grundsätzlich können Sie einen Leistungskomplex bereits am ersten Behandlungstag abrechnen. Der Bewertungsausschuss hat nämlich zum 1. Juli 2005 die Allgemeine Bestimmung 4.5 geändert. Die Formulierung lautet seitdem: „Behandlungsfall- oder krankheitsfallbezogene Leistungskomplexe sind nur mit mindestens einem persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt berechnungsfähig.“ Über den Zeitpunkt der Berechnungsfähigkeit wird keine Aussage getroffen.
Daraus ergibt sich, dass Sie einen Leistungskomplex schon anlässlich des ersten persönlichen Arzt-Patienten-Kontaktes aufschreiben können. Voraussetzung ist jedoch, dass es im Laufe des Quartals zu einem weiteren Kontakt kommt und die übrigen obligaten Leistungsinhalte erfüllt werden.
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