01.07.2005 | EBM 2000plus
Abrechnung von Visiten in Alten- und Pflegeheimen
Die Betreuung von Patienten in Alten- und Pflegeheimen gehört in fast jeder Hausarztpraxis zum Praxisalltag. Entsprechend wichtig ist es, die neuen Abrechnungsregeln zu kennen, denn mit der Einführung des neuen EBM hat sich hier einiges geändert.
Unterschiede zwischen altem und neuem EBM
Im alten EBM wurden „Visiten“ auf Pflegestationen als „Besuch“ bzw. „Mitbesuch“ abgerechnet. Als „Visiten“ im Sinne des EBM 1996 galten lediglich „Besuche“ von Belegärzten auf Belegabteilungen.
Mit dem EBM 2000plus hat sich dies geändert: „Besuche“ von Patienten in beschützenden Wohnheimen und Einrichtungen sowie in Pflege- oder Altenheimen mit Pflegepersonal werden als „Visite“ nach Nr. 01414 (220 Punkte) abgerechnet.
Abgrenzung zwischen „Besuch“ und „Visite“
Es gibt jedoch zunehmend Wohnanlagen für Senioren mit Pflegeabteilung. Wie ist abzurechnen, wenn der Patient im offenen Wohnbereich einer solchen Einrichtung ohne pflegerische Betreuung untergebracht ist?
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