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  • 01.05.2005 | EBM 2000plus

    Behandlung von Ulcera cruris: Wie ist der Zinkleimverband abzurechnen?

    Frage: „Wenn ich bei meinen Patienten chronisch venöse Ulcera cruris behandele, berechne ich dafür je Bein und je Sitzung die Nr. 02312. Für die Behandlung an beiden Beinen ergibt dies zusammen 300 Punkte. Gelegentlich lege ich zusätzlich zur Ruhigstellung und zur besseren Wundheilung einen Zinkleimverband über das Sprunggelenk und über den ganzen Unterschenkel an. Für diesen Verband wäre die Nr. 02350 (290 Punkte) berechnungsfähig. Diese ist aber in demselben Quartal bei demselben Patienten nicht neben der Nr. 02312 berechnungsfähig. Wie ist bei der Abrechnung zu verfahren?“  

     

    Antwort: Da beide Positionen bei demselben Patienten in demselben Quartal nicht nebeneinander berechnet werden können, müssen Sie sich für eine entscheiden. Um herauszufinden, welche dabei die günstigere ist, sollten Sie folgende Punkte beachten:  

     

    • Die Nr. 02350 (290 Punkte) ist für einen fixierenden Verband mit Einschluss mindestens eines großen Gelenkes unter Verwendung unelastischer, nicht weiter verwendbarer Materialien berechnungsfähig. Legen Sie einen derartigen Verband an beiden Unterschenkeln an, ist die Position zweimal berechnungsfähig (580 Punkte).

     

    • Den Behandlungskomplex Nr. 02312 bei chronisch venösen Ulcera cruris können Sie ebenfalls je Bein und je Sitzung berechnen. Allerdings müssen Sie zu Beginn der Behandlung und danach alle vier Wochen eine Fotodokumentation durchführen. Für die Behandlung beider Beine bekommen Sie also zusammen 300 Punkte je Behandlung. Die Behandlung chronisch venöser Ulcera nach Nr. 02312 kann bis zu einer Höchstpunktzahl von 11.250 Punkten – also bis zu 75 Mal – je Patient und je Quartal abgerechnet werden.