01.07.2005 | EBM 2000plus
Beratung zur Empfängnisverhütung neben Vorsorgeuntersuchungen
Frage: „Im alten EBM konnte eine Beratung im Rahmen der Empfängnisregelung (Nr. 165) nicht neben Vorsorgeuntersuchungen (Nrn. 157 bis 162) abgerechnet werden. Gilt dieser Ausschluss auch im neuen EBM für die entsprechende Nr. 01821?“
Antwort: Nein. Die Nr. 01821 für die Beratung im Rahmen der Empfängnisregelung kann neben den Vorsorgeziffern 01730, 01731, 01732 abgerechnet werden. Beachten Sie bitte, dass die Nrn. 01821 und 01730 nur dann von Ihnen (als Allgemeinarzt) abgerechnet werden können, wenn Sie diese Leistung bereits vor dem 31. Dezember 2002 abgerechnet haben oder über eine mindestens einjährige gynäkologische Weiterbildung verfügen.
Quelle: Ausgabe 07 / 2005 | Seite 8 | ID 84508