Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.09.2005 | EBM 2000plus

    EBM-Änderung: Aufsuchen von Patienten in Pflegeheimen ist immer ein „Besuch“

    Im neuen EBM wurde für das Aufsuchen von Patienten in Pflegeheimen eine Regelung aufgegriffen, die vor 1996 schon einmal Bestandteil des EBM war: Das Aufsuchen von Patienten in beschützenden Wohnheimen bzw. in Pflege- oder Altenheimen mit Pflegepersonal sollte als Visite (Nr. 01414) und nicht als Besuch abgerechnet werden. Die Wiederauflage dieser Regelung hat für viel Unmut gesorgt, weil damit auch dringende Visiten in Pflegeheimen nicht als Besuch, sondern nur mit der deutlich geringeren Bewertung einer Visite berechnungsfähig waren (vergleiche Ausgabe 7/2005, Seite 1 f.).  

     

    Die Proteste zeigten Wirkung: Der Bewertungsausschuss hat beschlossen, dass fortan das Aufsuchen von Patienten in beschützenden Wohnheimen sowie in Pflege- oder Altenheimen mit Pflegepersonal ebenso als Besuch abzurechnen ist wie das Aufsuchen von Patienten in der häuslichen Umgebung. Die Leistungslegende zur Visite nach Nr. 01414 wurde entsprechend rückwirkend zum 1. Juli geändert und bezieht sich nur noch auf die „Visite auf der Belegstation“. Der bisherige Zusatz „... und/oder in beschützenden Wohnheimen und Einrichtungen sowie in Pflege- oder Altenheimen mit Pflegepersonal“ ist ersatzlos entfallen.  

    So sind Besuche in Pflegeheimen abzurechnen

    Durch die EBM-Änderung ergeben sich jetzt folgende Abrechnungsmodalitäten für den Arztbesuch in einem Pflegeheim:  

     

    • Der Routinebesuch bei einem Patienten in einem Pflegeheim ist somit nach Nr. 01410 (400 Punkte) abzurechnen.
    • Wird ein Besuch dringend unverzüglich nach Bestellung zwischen 19 und 22 Uhr oder an Wochenenden bzw. Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. zwischen 7 und 19 Uhr ausgeführt, ist die Nr. 01411 (1.200 Punkte) abzurechnen.
    • Bei dringenden Besuchen zwischen 22 und 7 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen zwischen 19 und 7 Uhr ist der Besuch nach Nr. 01412 (1.600 Punkte) zu berechnen.

     

    Mitbesuche und Wegegeld