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  • 01.05.2007 | EBM 2000plus

    Einzelleistungen statt Quartalspauschalen?

    Frage: „Bei vielen unserer Patienten liegen chronisch-internistische Grunderkrankungen vor. Für die Betreuung dieser Patienten berechnen wir bei mindestens zwei Arzt-Patienten-Kontakten im Quartal die Quartalspauschale Nr. 03210 (455 Punkte). In demselben Quartal sind neben Nr. 03210 der Ganzkörperstatus Nr. 03311 (300 Punkte), die neurologische Basisdiagnostik Nr. 03312 (175 Punkte), das EKG Nr. 03320 (220 Punkte) und die Spirographie Nr. 03330 (165 Punkte) ausgeschlossen. Die Punktzahlsumme der genannten Einzelleistungen beträgt 860 Punkte, also deutlich mehr als die Quartalspauschale Nr. 03210. Sollen wir in solchen Fällen die entsprechenden Einzelleistungen anstelle der Quartalspauschale Nr. 03210 abrechnen?“  

     

    Antwort: Ja, unbedingt – denn sonst verschenken Sie Honorar. Allerdings sind schon Rechenkünste und einiger Aufwand erforderlich, um herauszufinden, ob man bei Patienten mit einer chronisch-internistischen Grunderkrankung die quartalsbezogene Betreuungspauschale Nr. 03210 oder besser die Einzelleistungen nach den Nrn. 03311, 03312, 03320 und 03330 abrechnet. Werden diese Positionen neben Nr. 03210 in demselben Quartal abgerechnet, streicht die KV die Einzelpositionen, weil diese jeweils geringer bewertet sind als die Nr. 03210. Das tut sie auch, wenn die Punktzahlsumme der neben Nr. 03210 ausgeschlossenen Einzelleistungen höher wäre als die Punktzahl der Nr. 03210.  

     

    Praxistipp: Falls Sie bei einem Patienten mit einer chronisch-internistischen Grunderkrankung im Laufe des Quartals so viele der Nrn. 03311, 03312, 03320 und 03330 abrechnen können, dass die Summe aus diesen Einzelleistungen mehr als die 455 Punkte der Nr. 03210 ergibt, sollten Sie auf die Quartalspauschale Nr. 03210 verzichten und stattdessen die Einzelleistungen ansetzen.