01.05.2005 | EBM 2000plus
Gesundheitsuntersuchung: Weitere Leistungen daneben berechnungsfähig?
Frage: „Wir führen regelmäßig bei unseren Patienten den Check-up 35 (Gesundheitsuntersuchung) durch und berechnen dies mit Nr. 01732 (650 Punkte) des neuen EBM. Im alten EBM war neben der entsprechenden Nrn. 160 die Berechnung zahlreicher anderer Leistungen ausgeschlossen, so der Ganzkörperstatus nach Nr. 60, einige Laboruntersuchungen, Erörterungen usw. Da sich im neuen EBM keine Berechnungsausschlüsse finden, gehen wir davon aus, dass neben der Nr. 01732 alle erbrachten Leistungen berechnet werden können. Ist das zutreffend?“
Antwort: Nicht ganz. Zumindest die Leistungen, die obligater Bestandteil der Gesundheitsuntersuchung sind, können nicht zusätzlich berechnet werden, auch wenn die Berechnungsausschlüsse bei der neuen Nr. 01732 nicht ausdrücklich genannt sind. Der Berechnungsausschluss ergibt sich aufgrund der Allgemeinen Bestimmungen zum neuen EBM unter 2.1.3. Danach ist eine Leistung nicht berechnungsfähig, wenn sie Teilleistung einer anderen berechnungsfähigen Leistung oder eines Leistungskomplexes ist.
Damit ist der Ganzkörperstatus nach Nr. 03311 nicht neben der Gesundheitsuntersuchung berechnungsfähig. Ausgeschlossen sind auch der Harnstreifentest nach Nr. 32030, die Glukose-Bestimmung nach Nr. 32057 und das Gesamt-Cholesterin nach Nr. 32060.
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