Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.08.2005 | EBM 2000plus

    Kleinchirurgische und Sekundärleistungen werden erbracht – wie abrechnen?

    Frage: „Gelegentlich führen wir in unserer Landarztpraxis kleinere operative Eingriffe durch, so zum Beispiel Exzision von Warzen, von Naevi usw. Berechnet werden diese Eingriffe nach den Positionen für die ‚Kleinchirurgie‘ mit den Nrn. 02300 bis 02302. Gelegentlich kommt es nach diesen Eingriffen zu Sekundärheilungen, für deren Behandlung wir eigentlich die Nr. 02310 abrechnen könnten (bei mindestens drei Arzt-Patienten-Kontakten im Quartal). Allerdings kann diese Position in demselben Quartal nicht neben den kleinchirurgischen Positionen Nrn. 02300 bis 02302 berechnet werden. Unsere Frage: Wie sollen wir beim Zusammentreffen dieser Positionen unsere Abrechnung gestalten? Und wie reagiert die KV, wenn wir diese Positionen nebeneinander berechnen?“  

     

    Antwort: In Fällen wie dem Ihren sollte einzelfallbezogen gerechnet werden.  

     

    Die Behandlung sekundär heilender Wunden nach Nr. 02310 ist mit 555 Punkten bewertet. Wenn Sie zum Beispiel eine Exzision mit einer kleinen Verschiebeplastik (Nr. 02301 / 355 Punkte) durchgeführt haben und außerdem an einem anderen Tag eine einfache operative Warzenentfernung (Nr. 02300 / 155 Punkte), ergibt dies zusammen 510 Punkte und damit weniger als die Nr. 02310. Rechnen Sie an verschiedenen Tagen im Quartal mehrmals kleinere operative Eingriffe ab und ergibt die Addition der Punktzahlen mehr als 555 Punkte, lassen Sie besser die Nr. 02310 weg und rechnen stattdessen die Positionen der Kleinchirurgie ab.