01.07.2005 | EBM 2000plus
Nr. 03001 auch bei metabolischen Systemerkrankungen?
Frage: „In der Leistungslegende zur ‚Koordination der hausärztlichen Betreuung‘ nach Nr. 03001 ist unter dem zweiten Spiegelstrich als Erkrankung die ‚metabolische Systemerkrankung‘ genannt. Bedeutet dies, dass die Nr. 03001 immer abgerechnet werden kann, wenn eine metabolische Systemerkrankung vorliegt?“
Antwort: Allein das Vorliegen einer metabolischen Systemerkrankung reicht zur Abrechnung der Nr. 03001 nicht aus. Der in der Leistungslegende erwähnte Begriff „metabolische Systemerkrankung“ ist im Zusammenhang mit der Indikation „Komplexe zerebrale Dysfunktion“ zu sehen. Die Nr. 03210 kann also nur abgerechnet werden, wenn eine „metabolische Systemerkrankung“ zu einer komplexen zerebralen Dysfunktion geführt hat.
Quelle: Ausgabe 07 / 2005 | Seite 9 | ID 84506